Grundsätzlich werden die Kosten einer Psychotherapie übernommen. Eine Antragstellung auf Kostenübernahme wird in der Regel nach den ersten fünf Sitzungen, der Probatorik, notwendig. In einigen seltenen Fällen wurde von der privaten Krankenversicherung jedoch eine ambulante Psychotherapie vertraglich ausgeschlossen.
Daher gilt: Nehmen Sie vor dem Erstgespräch in meiner Praxis Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung, bzw. Beihilfestelle auf, um sich über die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Klären Sie dabei am besten direkt, welche Unterlagen für einen Antrag auf Kostenübernahme einzureichen sind.
Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich gerne.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).