Probatorische Sitzungen/Probatorik
Als die sogenannten probatorischen Sitzungen (kurz: die Probatorik) bezeichnet man die fünf ersten Sitzungen einer ambulanten Psychotherapie. Sie bedürfen meist keiner Genehmigung durch Ihre Versicherung.
Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen von Patient und Therapeutin und dem Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung. Inhaltlich stehen eine ausführliche Anamnese und die Erarbeitung der gemeinsamen Therapieziele im Vordergrund.